Abschiebungen in Köln

Neben der Willkommenskultur, die die Stadtgesellschaft mit großem Erfolg etabliert, gehört zum vollständigen Bild vom Umgang mit Flüchtlingen in Köln auch, dass die Stadtverwaltung abschiebt. Zwischen 2010 und 2104 wurden 562 Personen aus Köln abgeschoben, zwischen 71 und 140 Personen pro Jahr. 2015 wurden bis Ende Mai 22 Menschen abgeschoben. Das geht aus der Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage der Ratsfraktion der Piratenpartei hervor. Die Menschen wurden in ihre Heimatländer oder auf Grundlage des Dubliner Übereinkommens, einer so genannten Drittstaatenregelung, in andere EU-Länder abgeschoben.

Das internationale Abkommen soll verhindern, dass Personen mehr als einen Asylantrag in den beteiligten Staaten stellen. Demnach werden Personen in das EU-Land abgeschoben, in das sie zuerst eingereist sind. Für diese Verfahren ist laut Stadtverwaltung das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Der Handlungsspielraum der Kommune sei beschränkt.

Die Entscheidung, ob jemand in sein Heimatland abgeschoben wird, fällen die Mitarbeiter der Abteilung für Ausländerangelegenheiten im Amt für Öffentliche Ordnung. Alle Fälle würden einzeln und im “Vier-Augen-Prinzip” geprüft, heißt es in der Mitteilung an den Rat. Erlasse des NRW-Innenministeriums, Richtlinien, Dienstanweisungen, Prüfschemata und eine Datenbank mit Informationen zu den Heimatländern der Antragsteller sollen dabei helfen.

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