My Body, No Choice! (2022)

Der Abbruch einer Schwangerschaft ist für Frauen in Deutschland unter bestimmten Umständen straffrei möglich. In der Praxis aber gibt es Probleme. Selbst in einer liberalen Großstadt wie Köln fehlen medizinische Kapazitäten, es hakt bei der Zusammenarbeit von Schwangerschaftsberatung und medizinischen Einrichtungen. Warum ist es so schwer, in Köln einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen?

Erschienen in der Stadtrevue, Ausgabe 9/2021

»Jede Woche Schwangerschaft mehr ist eine Belastung für die Frauen«, sagt Gabrielle Stöcker. Die Fachärztin für Gynäkologie arbeitet in der Kölner Beratungsstelle von Pro Familia. Insbesondere über Weihnachten und während der Ferien sei es schwierig geworden, freie Termine für ambulante Eingriffe in Köln zu finden, sagt sie. Auch andere Einrichtungen sprechen von zeitweisen Engpässen. Verantwortliche in Aachen, Bonn und Düsseldorf berichten von Frauen aus dem Kölner Raum, die für ambulante Abbrüche zu ihnen kämen. In Einzelfällen fahren Frauen in die Niederlande, wo das Abtreibungsrecht liberaler gestaltet ist. »Es ist nicht zumutbar, drei oder vier Wochen auf einen Termin warten zu müssen. Der Konflikt wird auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen«, sagt Stöcker.

In Köln ist es in den vergangenen Jahren deutlich schwieriger geworden, eine Arztpraxis für eine Abtreibung zu finden. Das berichten Frauenärzt*innen und Beratungsstellen übereinstimmend. Das gilt vor allem für Frauen, die nach der Beratungsregelung abtreiben wollen. Bis zum Ende der 9. Woche kann die Schwangerschaft medikamentös beendet werden. Zwei Medikamente sorgen dafür, dass der Embryo ausgestoßen wird. Bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche, gerechnet nach der Befruchtung, kann auch eine kleine Operation nötig sein, die unter Narkose durchgeführt wird. Die rechtliche Voraussetzung ist jeweils, dass die Schwangeren eine anerkannte Beratungsstelle aufsuchen und anschließend mindestens drei Tage mit dem Eingriff warten. Für Schwangerschaften nach einer Vergewaltigung oder mit medizinischen Komplikationen gelten andere Regeln. Für alle gilt: Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto komplizierter wird der Eingriff.

Die Zahl der Kölner Praxen, die ambulante Abbrüche durchführen, sinkt seit Jahren. 2015 waren es laut Gesundheitsamt noch 17 Praxen und Kliniken, 2021 nur noch zehn. Von den acht Kölner Kliniken mit gynäkologischer Abteilung bieten zwei ambulante Schwangerschaftsabbrüche an, so die Mitteilung der Stadt. Die Zahlen allein sagen indes wenig über die tatsächliche Versorgung der Frauen aus. Es fehlt in Köln nicht zuletzt an verlässlichen Informationen. Und nicht immer steht bei allen Beteiligten das Wohl der Frauen im Vordergrund.

Zu den Gründen zählen Defizite im kommunalen Gesundheitssystem, aber auch das Stigma, das mit Schwangerschaftsabbrüchen verbunden ist. Dass Abtreibungen immer noch im Strafrecht geregelt sind, ist Ursache und Ausdruck einer gesellschaftlichen Ablehnung, die Ärzt*innen und Betroffene vor konkrete Probleme stellt.

Arztpraxen unter Druck

Frauen dürfen nach der Beratungsregelung straffrei abtreiben. Aber die Ärzt*innen, die den Eingriff vornehmen, kämpfen gegen gesellschaftliche Ablehnung, gegen wirtschaftliche Risiken und ohne institutionellen Rückhalt. Auch in Köln führt das dazu, dass ihre Zahl sinkt. Wenn eine Praxis an eine*n Nachfolger*in übergeben wird, kann das dazu führen, dass sie keine oder weniger ambulante operative Abbrüche anbietet. Unter Kolleg*innen und vielleicht auch im privaten Umfeld bekommen die Gynäkolog*innen zu spüren, dass Abtreibungen immer noch ein Tabu sind. Von Demos und Mahnwachen vor den Praxen, dem Hass per Mail und im Internet einmal ganz abgesehen. Hinzu kommt: Mitunter ist es schwer, Personal zu finden, auch weil niemand verpflichtet werden kann, an Abtreibungen mitzuwirken. Die Eingriffe lohnen sich finanziell kaum, in der medizinischen Ausbildung spielen sie keine Rolle.

In der Folge verteilt sich die Last auf immer weniger Schultern. Das legen die Zahlen nahe. Eine Kölner Ärztin, die seit 20 Jahren mehrere ambulante Abbrüche pro Woche durchführt, bestätigt den Eindruck. Ihren Namen, die Einrichtung oder den Stadtteil, in dem sie tätig ist, will sie nicht nennen. In ihrem Arztzimmer, das an den Operationsraum angrenzt, stellt sie eine Diagnose, die an Eindeutigkeit trotz der vielschichtigen Problematik wenig zu wünschen übrig lässt. Sie helfe den Frauen, so ihre Perspektive. Das gesellschaftliche Klima verhindere dagegen, dass Schwangerschaftsabbrüche als Teil einer guten medizinischen Versorgung von Frauen gesehen werden. Ungewollte Schwangerschaften könnten enorme,lebenslange Belastungen für Mütter und Kinder sein. »Wir töten Leben. Das ist so. Aber: Abtreibungen gehören zu unserem medizinischen Auftrag«, sagt die Ärztin. Sie verstehe, dass Kolleg*innen den Eingriff nicht vornehmen wollen. »Die Ärzt*innen können damit vielleicht besser schlafen. Aber die Betroffenen gehen nach Hause und haben ein Problem«, sagt sie.

»Es ist nicht zumutbar, drei oder vier Wochen auf einen Termin warten zu müssen. Der Konflikt wird auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen«

Gabrielle Stöcker, ProFamilia Köln

Die Ärztin erledigt den vergleichsweise kleinen Eingriff in der für ihre Patientinnen vertrauten Praxis und erspart ihnen den »großen Krankenhausbetrieb«. Die Außenwirkung sei eine andere. Wer eine Praxis übernehmen oder neu aufbauen will, ist auf ein gutes Image angewiesen. Patientinnen würden Praxen meiden, denen der Stempel »Abtreibungsdoktor« anhafte. Das habe konkrete wirtschaftliche Folgen.  

Die Kliniken halten sich zurück

Das Land NRW und die Stadt Köln könnten direkt über ihre Kliniken für Verbesserungen sorgen. Doch der politische Wille dafür fehlt bislang. »Die Arbeit der Beratungsstellen ist genau definiert«, sagt Gabrielle Stöcker von Pro Familia. Die Bundesländer müssen laut Schwangerschaftskonfliktgesetz »ein ausreichendes Angebot« an medizinischen Einrichtungen für den Abbruch sicherstellen. Die Uniklinik Köln, als Einrichtung des Landes, sieht sich indes nur in der Verantwortung für medizinisch notwendige Abbrüche, oder wenn Komplikationen zu erwarten sind.

Die Ratsfraktionen sind im Aufsichtsrat der städtischen Kliniken vertreten und können so Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen. Das Krankenhaus Holweide gehört zu den städtischen Kliniken mit gynäkologischer Abteilung. Die Ärzt*innen dort nehmen Eingriffe nach der Beratungsregelung vor, allerdings nur, wenn eine ambulante OP aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, und grundsätzlich erst in der letzten Woche der gesetzlichen Frist. Der Eingriff sei für alle Beteiligten belastend, heißt es von Personen, die mit den Praktiken des Krankenhauses vertraut sind. Der Fötus ist dann bereits sechs bis acht Zentimeter groß. Durch ein Medikament wird zunächst eine Fehlgeburt eingeleitet und anschließend verbliebene Reste der Schwangerschaft operativ entfernt.

Die Krankenhäuser können oder wollen nicht ausgleichen, was an Kapazitäten für ambulante Schwangerschaftsabbrüche in den Praxen wegfällt. Im Linksrheinischen gibt es keine einzige Klinik, in der Frauen nach der Beratungsregelung versorgt werden. Katholische Häuser lehnen die Eingriffe prinzipiell ab. Die Cellitinnen, Träger des Heilig-Geist-Krankenhauses in Longerich, verweisen auf die »gute klinische Versorgung« in Köln und Umgebung, mit der das Angebot »im stationären Bereich auch künftig gesichert“ sei. Das evangelische Krankenhaus Weyertal und das von einer katholischen Stiftung getragene Klösterchen im Severinsviertel reagierten nicht auf eine Anfrage. Bei Fachleuten und Politiker*innen stößt die Haltung dieser Häuser größtenteils auf Unverständnis. Sie trägt mittelbar auch dazu bei, den Engpass bei den niedergelassenen Ärzt*innen zu verschärfen. Weil der Eingriff in vielen Kliniken keine Rolle spielt, können Ärzt*innen, die später in eine Praxis wechseln, keine Routine erlangen. »Die Unwissenheit bei vielen Ärzten ist erschreckend«, sagt Gabrielle Stöcker von Pro Familia.

Wir töten Leben. Das ist so. Aber: Abtreibungen gehören zu unserem medi­zinischen Auftrag

Anonyme Kölner Ärztin

In den Krankenhäusern in Kalk und Porz werden ambulante Abbrüche nach der Beratungsregelung durchgeführt. Lange Jahre war das Evangelische Krankenhaus in Kalk ein verlässlicher Partner für die Beratungsstellen. Sie konnten Frauen, bei denen das Ende der Frist nahte, dorthin verweisen. Das habe sich aber vor einigen Jahren geändert, berichten mehrere Beratungsstellen. In einer Rundmail habe das Krankenhaus darum gebeten, keine Patientinnen mehr zu schicken. Unklar ist, welche Gründe es für diese Entscheidung gab. Eine Anfrage dazu blieb unbeantwortet. Offenbar ist das Verhältnis zwischen den Berater*innen und den Verantwortlichen im Krankenhaus gestört. Eine Überweisung durch niedergelassene Ärzt*innen in das Kalker Krankenhaus ist hingegen wohl weiter möglich. Für die Frauen kann das zusätzlichen Terminstress bedeuten.

Die Stadtverwaltung betont, dass die beteiligten Häuser nur nach »verfügbarer Kapazität« ambulante Eingriffe durchführen können. Pflegenotstand und ausgelastete OP-Pläne könnten Gründe für die Zurückhaltung in Kalk sein. Möglich ist aber auch, dass die Eingriffe von einzelnen Verantwortlichen, von einzelnen oder mehreren Ärzt*innen schlicht nicht erwünscht sind. Im Schwangerschaftskonfliktgesetz steht das Recht der Ärzt*innen, die Eingriffe zu verweigern, am Anfang des Abschnitts, der ihre Durchführung regelt. Nach den Gründen befragt, teilt die Pressestelle des Kalker Krankenhauses mit: »Im EVKK werden durchaus operative Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Diese Behandlungen stellen jedoch nicht den Schwerpunkt unserer Arbeit dar. Die Gesundheit unserer Patientinnen steht bei uns im Fokus — und das gilt für sämtliche Behandlungsfelder.« Auch auf Nachfrage bleibt offen, was mit der Formulierung »Fokus auf die Gesundheit der Patientinnen« gemeint ist.

Die Gynäkolog*innen im Porzer Krankenhaus sind aufgeschlossener. Bis vor einem Jahr leitete Patricia Van de Vondel die Frauenklinik als Chefärztin. Bei ihrer Bewerbung 2008 habe sie die Mitglieder der Geschäftsführung nach ihrer Haltung zu Schwangerschaftsabbrüchen gefragt. Für sie sei entscheidend gewesen, »dass das in meiner Entschei­dungs­kompetenz liegt«, schreibt sie per E-Mail. Unter ihrer Leitung seien regelmäßig Abbrüche nach der Beratungsregelung durch­geführt worden, allerdings in eher geringer Anzahl. »Soweit ich mich erinnere, haben wir alle Patientinnen, die sich hier gemeldet haben, auch behandelt«, schreibt Van de Vondel.

Bezeichnenderweise war dies den Beratungsstellen bis vor Kurzem nicht bekannt. Auch in Porz kämpft das medizinische Personal mit Schwierigkeiten wie ausgelasteten OP-Räumen und der Abrechnung der ambulanten Leistung, die die Krankenkassen nur für Frauen mit einem Einkommen von bis zu 1258 Euro im Monat übernehmen. »Grundsätzlich reichen aber die Kapazitäten«, sagt Mahdis Najafpour, die Van de Vondel als Chefärztin der Gynäkologie nachgefolgt ist, am Telefon. Auch ihre Abteilung spüre seit einiger Zeit, dass weniger Praxen Abtreibungen durchführen. Die Klinik hat bis zur Anfrage des Gesundheitsamtes Anfang des Jahres gar nicht auf offiziellen Wegen über ihr Angebot informiert. »Die Frauen­ärzte in unserer Umgebung wissen das aber«, sagt Najafpour. Derzeit führen sie etwa zwei bis drei Abbrüche in der Woche durch. Zu ihrem Team zählen ausreichend OP-Pfleger*innen, Anästhesist*innen und Gynäkolog*innen, die solche Eingriffe vornehmen können und wollen. »Wir achten darauf, dass die Beteiligten kein Problem mit der Arbeit haben«, sagt Najafpour.

Wo Abtreibungen nach der Beratungsregelung durchgeführt werden, ist offenbar nicht nur für die betroffenen Frauen schwer herauszufinden. Das Beispiel Porz zeigt, dass auch die Beratungsstellen nicht vollständig informiert sind. Es gibt zwar mehrere Listen, in denen entsprechende Praxen aufgeführt sind. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben, doch weder aktuell noch vollständig. Die Krankenhäuser in Kalk und Porz fehlen auf allen. Und weder Kalk noch Porz informieren auf ihren Webseiten über die Abbrüche. Vielleicht ändert sich das mit der Streichung des Werbeverbots in Paragraf §219a, das die Ampelkoalition im Juni beschlossen hat. Beide Kliniken ließen offen, ob sie entsprechende Änderungen planen.

Die Politik will helfen

Beim Ratsbündnis aus Grünen, CDU und Volt gehen die Meinungen über Schwangerschaftsabbrüche auseinander. Ralf Unna ist gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen-Ratsfraktion. Er sitzt dem Kuratorium der Stiftung vor, die als Träger des Krankenhauses Porz fungiert, und ist Aufsichtsratsvorsitzender der städtischen Kliniken.»Wenn die Versorgung ambulant nicht funktioniert und wir auf Dauer ein Problem haben, werden wir das im Ratsbündnis thematisieren«, sagt er. Er sehe das als kommunale Aufgabe. Eine verbindliche Vereinbarung zwischen den Beratungsstellen und den Kliniken könnte helfen, oder ein Pool von Vertretungsärzt*innen für die Ferienzeit. Ob sich die städtischen Kliniken an der Versorgung vor der 13. Woche beteiligen, sei eine Über­legung wert.

 »Gute medizinische Versorgung  bedeutet Lebensqualität. Und der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen muss Teil davon sein«, sagt Susanne Groß, die für Volt als sachkundige Einwohnerin im Gleichstellungsausschuss sitzt. Den Paragrafen §218 abschaffen, ein Recht auf Abtreibung etablieren, Studieninhalte erweitern: Vieles müsse auf Bundes- oder Landesebene angegangen werden. Doch auch die Kommunalpolitik und damit ihr Bündnis könne sich konstruktiv für eine Veränderung einsetzen.

»Das ist ein schwieriges Thema. Ärzte wollen eher Leben retten als beenden«

Bettina Houben, gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Ratsfraktion

Die CDU hat sich bislang nicht an der Initiative beteiligt. Ursula Gärtner, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion, glaubt nicht, dass sich der Rat in die Planung der Kliniken einmischen sollte. Es handele sich um »keine kommunale Aufgabe«. Die Stadt könne aber dafür sorgen, dass die betroffenen Frauen besser an die nötigen Informationen kommen. Sie räumt ein, dass das Thema in ihrer Partei kontrovers diskutiert werde. »Mir ist bekannt, dass viele Mitglieder und auch Wähler der CDU die Rechtslage sehr kritisch sehen«, sagt sie. »Aber die Voraussetzungen für Schwangerschaftsabbrüche sind gesetzlich geregelt. Dem können wir uns nicht in den Weg stellen.« Sollten ihre Bündnispartner fordern, über den Aufsichtsrat der städtischen Kliniken Druck auf Holweide auszuüben, damit sich die Ärzt*innen dort an ambulanten Abbrüchen stärker beteiligen, könnte das zum Streit führen.

Grüne und Volt sollten dennoch eine Mehrheit finden. Viola Recktenwald, SPD, bringt für Holweide eine kombinierte ambulante und stationäre Einrichtung ins Spiel. Die Zukunft des Standorts wird derzeit ohnehin diskutiert. Recktenwald glaubt, dass, im Falle eines Umbaus, starke ambulante Angebote in Holweide gut auf­gehoben wären.

Die Linke will sich zügig im Rat dafür einsetzen, die problematische Lage für die betroffenen Frauen zu verbessern. Die Stadt müsse dafür sorgen, dass die Versorgung wohnortnah erfolgen kann, sagt Uschi Röhrig, Ratsfrau und langjährige Personalrätin der städtischen Kliniken. Ihre Fraktion schlägt ein neues ambulantes Versorgungszentrum in Verantwortung der Kliniken vor.

Bettina Houben, gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Ratsfraktion, hat Verständnis für das medizinische Personal. »Das ist ein schwieriges Thema. Ärzte wollen eher Leben retten als beenden«, sagt die Hausärztin. Sie sieht eine Chance in einer »breiteren Kommunikation«, nachdem Paragraf §219a gestrichen wurde. »Man muss sich vernünftig informieren können«, sagt sie. Das dürfte der kleinste gemeinsame Nenner sein. Und wäre dennoch eine Verbesserung. Anfang nächsten Jahres will das Gesundheitsamt aktualisierte Zahlen vorlegen. Bis dahin werden sich ungewollt Schwangere in Köln weiter auf eine nervenzehrende Suche einstellen müssen.